JudikaturOGH

RS0048938 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 1992

Als Maßstab für die aus § 195 ABGB ableitbare Ablehnung einer Sachwalterschaftsübernahme wegen Auslastung oder Überlastung mit anderen übernommenen Sachwalterschaften ist für hauptberuflich oder nebenberuflich oder ehrenamtlich im Rahmen eines Sachwaltervereins tätige Personen die am Gesetzesauftrag und Gesetzeszweck der Vereinssachwaltergesetzes und Patientenanwaltsgesetzes (VSPAG BGBl 1990/156) zu messende zumutbare Belastung und Belastbarkeit dieser Personen mit mehreren Sachwalterschaften zu nehmen.

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