RS0007696 – OGH Rechtssatz
Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators oder dessen Belohnung und zwar nicht nur die Bemessung der Höhe, sondern auch über die Frage, von wem, aus welchem Vermögen und für welche Leistungen diese Kosten vorschussweise oder endgültig zu tragen sind. Die Rechtsmittelbeschränkung deckt sich mit der des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO (nunmehr § 528 Abs 1 Z 3 ZPO idF WGN 1989).