JudikaturOGH

RS0044654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1992

Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß § 545 Abs 1 ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.

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