JudikaturOGH

RS0001912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1992

Auch wenn die Bewilligung einer Zwangsversteigerung beantragt wird, die zum Beitritt zu einem anhängigen Versteigerungsverfahren führt, muß der Exekutionsantrag den im § 54 EO festgelegten Erfordernissen entsprechen und die Exekutionsbewilligung die gemäß § 63 EO erforderlichen Angaben enthalten. Nicht erforderlich ist hingegen, daß ausdrücklich die Bewilligung des Beitritts beantragt wird.

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