JudikaturOGH

RS0018345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2016

Bei einem Dauerschuldverhältnis - wie es durch den Abschluß eines Mietvertrages begründet wird - sind nicht nur die Umstände bei Vertragsabschluß, sondern auch nachfolgende Entwicklungen zu beachten. Die rechtliche Relevanz geänderter Verhältnisse gehört nämlich zum Wesen jeder auf Dauer angelegten Rechtsbeziehung.

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