RS0066581 – OGH Rechtssatz
Der Firmenschutz nach § 9 UWG reicht weiter als der Markenschutz, weil die Firma - über den Bereich der Warengleichartigkeit (§ 10 MSchG) hinaus - "allseitig" geschützt ist; auch dieser Schutz endet aber dort, wo Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht.