RS0057388 – OGH Rechtssatz
Auch bei einem Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG hat der Unterhaltspflichtige nach Kräften zum Unterhalt beizutragen (Anwendbarkeit der Anspannungstheorie).
…– ( RS0009564 ) – Anspannungstheorie kommt auch bei einem (hier zu beurteilenden) Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG zur Anwendung ( 7 Ob 112/18y ; RS0057388 ). 2.2 Zur Frage, welches Einkommen erzielbar ist, ist zu differenzieren (vgl 10 Ob 25/20d Rz 18 ff uHa Kolmasch…
…das Unterhaltsrecht allgemein anerkannte – (RIS Justiz RS0009564) – Anspannungstheorie kommt auch bei einem Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG zur Anwendung (vgl RIS Justiz RS0057388). Es ist daher zu fordern, dass sich der Unterhaltsberechtigte nach Kräften bemüht, selbst ein Einkommen zu erzielen; in diesem Sinn gilt die Anspannungstheorie also auch…
…für das Unterhaltsrecht allgemein anerkannte (RIS-Justiz RS0009564) – Anspannungstheorie kommt auch bei einem Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG zur Anwendung (vgl RIS-Justiz RS0057388). Es ist daher zu fordern, dass sich der Unterhaltsberechtigte nach Kräften bemüht, selbst ein Einkommen zu erzielen; in diesem Sinne gilt die Anspannungstheorie also auch…
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