Ein Unfall, den ein Kursteilnehmer an einer im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstzuteilung durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen auf dem Weg vom Kurslokal oder seinem Unterkunftsraum zur in der Nähe dieser Ausgangspunkte beabsichtigten Befriedigung lebenswichtiger persönlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten der Kursteilnehmer, und anschließend auf dem Weg zurück erleidet, steht unter Unfallversicherungsschutz.
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