6Ob211/23g—OGH Entscheidung
20. November 2023
…als unwahr zurückgenommen wird (RS0031908). Ziel des Widerrufs ist es, die durch die unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptung entstandene abträgliche Meinung über den Verletzten nachträglich zu beseitigen (RS0031936 [T1]). [13] Ein Widerruf kann grundsätzlich nur hinsichtlich der tatsächlich aufgestellten Behauptungen, und zwar in ihrem ursprünglichen Wortlaut, verlangt werden (4 Ob 247…