Eine Bearbeitung lässt - im Gegensatz zur "freien Benützung" - das bearbeitete Werk in seinem Wesen unberührt, muss ihm aber wenigstens in der äußeren Form eine neue Gestalt geben, die als eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters zu werten ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden