Aus den Bestimmungen über die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für die Zuordnung zum begünstigten Personenkreis nach dem BEinstG kann für die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für die Beurteilung eines Rentenanspruches aus der gesetzlichen Unfallversicherung nichts abgeleitet werden.
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