JudikaturOGH

RS0049696 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1992

Nach Rechtskraft des Bescheides bildet eine abweichende Entscheidung der Vorfrage als Hauptfrage durch das Gericht gemäß § 69 Abs 1 lit c AVG einen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens.

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