Bei der Auswahl des Sachverständigen handelt es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (nunmehr siehe EvBl 1971/298 stRsp).
…die Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wird, nicht zulässig. Diese Bestimmung gilt nach herrschender Auffassung auch für Beschlüsse über die Auswahl und Bestellung des Sachverständigen (vgl RS0040578; Braun in Höllwerth / Ziehensack , ZPO-Praxiskommentar, § 366 ZPO Rz 2; Rechberger / Klicka in Rechberger / Klicka , ZPO 5 , § 366 ZPO Rz…
…sich bei der Auswahl des Sachverständigen um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die ebenso keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (RIS Justiz RS0040578; RS0040607) wie die Enthebung eines Sachverständigen (RIS Justiz RS0040311). Darauf laufen die Anträge des Klägers aber im Ergebnis hinaus.…
…Auswahl des Sachverständigen ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes - unter Ablehnung der vereinzelt gebliebenen Entscheidung RZ 1971, 15 - nicht gesondert anfechtbar (RIS-Justiz RS0040578, überwiegend auch RIS-Justiz RS0040607 insbes 1 Ob 211/01p). Auch der Beschluss, mit dem ein Sachverständiger enthoben und durch einen anderen ersetzt wird (RIS…
…es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliege (8 Ob 543, 1530/92; RIS-Justiz RS0040578; so nunmehr auch Fasching, Lehrbuch2 Rz 1012). Schließlich wurde in der dem vorliegenden Fall durchaus vergleichbaren Entscheidung 5 Ob 116/75 in einem Verfahren nach…
…des § 366 Abs 1 zweiter Fall ZPO handelt, wogegen aber ein abgesondertes Rechtsmittel - auch in Außerstreitsachen (RIS-Justiz RS0040730) - nicht statthaft ist (RIS-Justiz RS0040578); eine Anfechtung besteht daher nur und erst zusammen mit dem Rechtsmittel gegen die nächste selbständige Entscheidung (2 Ob 209/99w ua). Die Zulassung eines sofortigen…
…steht den Parteien gegen die Auswahl des Sachverständigen sowie hinsichtlich des Auftrags, der ihm erteilt wird, kein abgesondertes Rechtsmittel zu (RS0040607 [T1, T2, T5, T12]; RS0040578). Auch gegen den Beschluss, mit dem eine Ablehnung eines Sachverständigen verworfen wird, ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig (§ 366 Abs 1 ZPO). II…
…Sachverständigenbestellung ausgeschlossen (1 Ob 10/04h; RIS Justiz RS0040607 [T17, T19], RS0120052, RS0120910). Erfasst ist nicht nur die Auswahl des Sachverständigen (RIS Justiz RS0040578) sondern auch die Frage, ob überhaupt ein Sachverständiger bestellt werden soll (8 Ob 109/09z; RIS Justiz RS0040607 [T26]). Auch die konkreten Aufträge…
…SZ 44/51; 6 Ob 113/98f; RIS-Justiz RS0040730) - nicht statthaft ist (Rechberger in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 366; EvBl 1971/298; RS0040578); eine Anfechtung besteht daher nur und erst zusammen mit dem Rechtsmittel gegen die nächste selbständige Entscheidung (Fasching, LB2 Rz 1676), hier also die Entscheidung über…
…ein bestimmtes Thema öffentlich bestellt sind. Die Eintragung in eine Sachverständigenliste hat nur Indizwirkung, dass der Sachverständige gerade auf diesem Gebiet eine besondere Fachkunde aufweist (RS0040578; RS0040566; RS0040607). § 351 Abs 1 ZPO verweist das Gericht zwar „vor allem“ auf die öffentlich bestellten Sachverständigen, doch stellt die Auswahl…
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