Die Bestimmung der Belohnung des Sachwalters obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
…dass es sich beim Sachwalterschaftsverfahren um ein amtswegiges Rechtsfürsorgeverfahren handelt und die Bestimmung der Belohnung des Sachwalters dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes obliegt (RIS-Justiz RS0048959). Betreffend die verstorbene Ehegattin des Betroffenen ist noch zu bemerken, dass das Sachwalterschaftsverfahren mit dem Ableben des Besachwalteten endet. Da die Rechte des Besachwalteten auf…
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