JudikaturOGH

RS0039644 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2025

Im Rechtsmittelverfahren ist eine Klagseinschränkung, solange eine gänzliche Klagsrücknahme zulässig ist, unter denselben Voraussetzungen wie im Verfahren erster Instanz möglich. Die Einschränkung des Klagebegehrens ist nicht an die Voraussetzungen der Klagsrücknahme gebunden.

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