JudikaturOGH

RS0060143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2015

Zu den "Beteiligten", denen § 93 Abs 5 GmbHG die Antragstellung zur Weiterführung einer bereits abgeschlossenen Liquidation einräumt, werden vor allem auch Gesellschaftsgläubiger gezählt.

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