JudikaturOGH

RS0077559 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 1992

Der Grundsatz der sukzessiven Kompetenz, der dem Gericht über Klage die selbständige Überprüfung eines Anspruches nach dem IESG überträgt, der zuvor Gegenstand eines ebenfalls selbständigen, mit dem späteren gerichtlichen Verfahren in keinem verfahrensrechtlichen Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens war, gebietet es, daß speziell die für diese Anspruchsprüfung für das Verwaltungsverfahren vorgesehenen Bestimmungen, wie die im § 7 Abs 1 IESG angeordnete Bindung, in gleicher Weise im gerichtlichen Verfahren zur Anwendung zu kommen haben.

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