JudikaturOGH

RS0016608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Wettbewerbsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Berufs- und Erwerbsinteressen des Verpflichteten über den Rahmen der schutzwürdigen Interessen des Berechtigten hinaus beschränken.

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