JudikaturOGH

RS0007695 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2025

Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten beziehungsweise zuzuweisen sind beziehungsweise von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind (hier: Kostenersatzanspruch des den Nachlass verwaltenden Erben gegenüber dem Nachlass).

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