JudikaturOGH

RS0089581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Die Bestimmung kann auch durch Mittelspersonen, deren sich der Bestimmende zur Einwirkung auf den Willen des (ihm bekannten oder unbekannten) Tatausführenden bedient, geschehen; auch "Kettenbestimmung" ist Bestimmungstäterschaft.

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