JudikaturOGH

RS0081726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 1999

War vor Inkrafttreten der 39.Gehaltsgesetznovelle die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4 VBG 1948 rechtswirksam ausgeschlossen, ist auch nach Inkrafttreten der 39.Gehaltsgesetznovelle der wiederholte Abschluß von befristeten Dienstverhältnissen zulässig, wenn die Voraussetzungen des Art 10 Abs 1 der N erfüllt sind.

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