JudikaturOGH

RS0035870 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Kostenentscheidung nach § 52 Abs 1 ZPO bei Aufhebung (nur) einer Entscheidung als nichtig, da die Kostenregel des § 51 ZPO nicht die Aufhebung einer Entscheidung allein, sondern die Aufhebung des Verfahrens betrifft.

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