RS0046371 – OGH Rechtssatz
Legt das Gericht, dem die Klage nach § 230 a ZPO überwiesen wurde und diese wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen hat, den gemäß § 45 JN unzulässiger Rekurs dem nach § 47 JN zuständigen Gericht vor, so hat dieses nicht bloß den Rekurs zurückzuweisen, sondern auch sogleich den (negativen) Kompetenzkonflikt von Amts wegen zu entscheiden.