Soweit § 801 ABGB die Haftung des Erben für "ihre Vermächtnisse" zum Gegenstand hat, ist damit die Haftung für die bereits gemäß § 783 ABGB gekürzten Legate gemeint: Nur deren Entrichtung schuldet der Erbe dem Vermächtnisnehmer.
…Amtsbestätigung) letztlich anstrebt, mehr verschaffen, als ihr zusteht. Denn der Erbe schuldet dem Legatar nur das um die aliquote Pflichtteilsdeckung reduzierte Legat (vgl RIS-Justiz RS0012894; 1 Ob 627/91). Wurde das Legat ohne Abzug oder ausreichende Sicherstellung erfüllt, so steht dem irrtümlich zahlenden Schuldner eine Kondiktion nach §…
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