Die Gesamtauswirkungen einer Brandstiftung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit sind nach Art und Gewicht ohne Rücksicht auf die Höhe des in concreto tatsächlich daraus entstehenden Schadens regelmäßig als schwer zu beurteilen.
…mit schweren Folgen zu beurteilen, ist doch die angelastete Tat unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens von einem hohen sozialen Störwert geprägt (RIS-Justiz RS0090302). Aufgrund mehrfacher Auseinandersetzungen mit den Eltern (ON 2.7, ON 12.6) in Zusammenhalt mit der schwierigen Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten (Alkoholabhängigkeitssyndrom; multipler Substanzmissbrauch; depressive Anpassungsstörung leichten Grades…
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