JudikaturOGH

RS0028003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1991

Eine bloße Gebietszuweisung, wie sie in irgendeiner Form praktisch bei jedem Vertreterverhältnis vorkommt, reicht aber noch nicht aus, um Provisionsansprüche für Direktgeschäfte zu begründen (Gebietsschutz im Sinne des § 11 Abs 2 AngG). Um Gebietsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, daß der Vertreter exklusiv und ausdrücklich zum "alleinigen" Vertreter für ein bestimmtes Gebiet bestellt wird. (§ 48 ASGG).

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