Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden.
…Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden (RS0085603). Entgegen der Revisionsbeantwortung handelt es sich dabei nicht um eine Frage des Betriebsverfassungsrechts. [17] 2. Auch von der Klägerin wird nicht mehr bezweifelt, dass…
…als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden (Arb 11.001; RIS Justiz RS0085603; zuletzt etwa 8 ObA 36/05k). Ob dieses Klagebegehren den gesetzlichen Einstufungskriterien widerspricht bzw ob sein Erfolg nur unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Anfechtung der…
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