JudikaturOGH

RS0007785 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1991

Um dem Zweck der dem Schutz des Noterben dienenden Bestimmung des § 784 ABGB gerecht zu werden, bedarf es seiner Beteiligung bereits im Stadium der Befundaufnahme und nicht erst in jenem der Gutachtensbemängelung.

Rückverweise