JudikaturOGH

RS0043808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2025

Der Beschluss des Berufungsgerichtes, womit das angefochtene Urteil, soweit es über eine Gegenforderung entschieden hat, als nichtig aufgehoben und die Aufrechnungseinrede zurückgewiesen wurde, ist nicht anfechtbar (SZ 14/214).

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