JudikaturOGH

RS0084016 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1991

Die Anstaltspflege kann nur dann im Sinne des § 144 Abs 3 ASVG durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingt sein, wenn diese ärztliche Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft einen Erfolg verspricht, zumindest geeignet ist hintanzuhalten, daß sich eine an sich unheilbare Krankheit verschlechtert.

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