JudikaturOGH

RS0070463 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 2008

Will der Mieter seine Ansprüche nur in einem unselbständigen Rückforderungsverfahren innerhalb des Verfahrens nach §§ 18 ff MRG geltend machen, kommt eine Überweisung seines Antrages in das streitige Verfahren nicht in Betracht.

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