Für die Dauer der Überlassung ist auf das an Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes für vergleichbare Arbeiten zu zahlende kollektivvertragliche Mindestentgelt Bedacht zu nehmen (sofern dieses höher ist als das Grundentgelt).
…Ein unvertretbares Auslegungsergebnis vermag die Klägerin mit ihren in diesem Zusammenhang getätigten Ausführungen, dass § 10 AÜG kein Gleichbehandlungsgebot, sondern einen Günstigkeitsvergleich statuiere (vgl RS0050789), nicht aufzuzeigen. Bereits das Berufungsgericht hat die Klägerin darauf hingewiesen, dass es an ihr gelegen wäre, in Ansehung der Entlohnung der von ihr überlassenen Arbeitskräfte…
…nehmen", wobei der Ausdruck "Bedachtnahme" im Sinn eines Anspruchs der überlassenen Arbeitskraft auf die Mindestentgelte nach dem Kollektivvertrag des Beschäftigers zu verstehen ist (RIS-Justiz RS0050789; SZ 64/161; ArbSlg 10.979; 8 ObA 332/99b ua). Demgegenüber haben nach dem klaren Wortlaut des § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG im…
…10 Abs 1 dritter Satz AÜG für die Dauer der Überlassung auf das Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs Bedacht zu nehmen ist (RIS-Justiz RS0050789; SZ 2002/40 ua). Ebenso trifft es zu, dass die Wegzeitvergütung im Sinn des Abschnitts VIII Z 6 f KollV für das metallverarbeitende Gewerbe nicht…
…das Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs Bedacht zu nehmen ist (sofern dieses höher ist, als das Grundentgelt), entspricht der völlig herrschenden Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0050789; SZ 2002/40; Arb 10.979). Ebenso trifft es zu, dass die Wegzeitvergütung iSd vom Kläger ins Treffen geführten Regelung des Beschäftiger-KV nicht als Aufwandsentschädigung…
…auf das an Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebs für vergleichbare Arbeiten zu zahlende kollektivvertragliche Mindestentgelt (sofern dieses höher ist als das Grundentgelt) Bedacht zu nehmen (RIS Justiz RS0050789). § 10 AÜG nähert somit die Entgeltansprüche weitgehend jenen der Stammarbeitnehmer an ( Schindler in ZellKomm² § 10 AÜG Rz 2 unter…
…weitgehend jenen der Stammarbeitnehmer angepasst werden. Eine gänzliche Harmonisierung des Lohnniveaus zwischen Überlasser und Beschäftiger ist im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung aber nicht angeordnet (RIS Justiz RS0050789; Schindler in ZellKomm² § 10 AÜG Rz 2 und 4). Dementsprechend ist etwa eine Angleichung an die im Beschäftigerbetrieb gezahlten überkollektiv-vertraglichen…
…sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Eine gänzliche Harmonisierung des Lohnniveaus zwischen Überlasser und Beschäftiger ist im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung somit nicht angeordnet (RIS Justiz RS0050789; 9 ObA 111/07z; Schindler in Zeller Kommentar 2 § 10 AÜG Rz 2 und 4; Tomandl , Arbeitskräfteüberlassung 86). Im…
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