RS0085902 – OGH Rechtssatz
Bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit nach § 124 Abs 2 BSVG ist auch die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung des Betriebes zu prüfen, da es auf die Notwendigkeit der persönlichen Mitarbeit bei wirtschaftlich vertretbarer Betriebsführung ankommt. Besondere vom Versicherten zu vertretende Umstände sind außer Acht zu lassen.