JudikaturOGH

RS0083205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2007

Bestehen ausreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Antrag auch auf Leistung durch einen anderen Versicherungsträger gerichtet ist, so treten die Wirkungen des § 361 Abs 4 ASVG ein.

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