JudikaturOGH

RS0085262 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1999

Eine außergerichtliche Vereinbarung wird nicht dadurch in einen gerichtlichen Vergleich im Sinne des § 258 Abs 4 ASVG transformiert, daß die Unterschriften der Parteien beglaubigt sind, gleichgültig ob es sich um gerichtliche (vgl § 285 AußStrG, §§ 426 bis 429 Geo) oder notarielle Beglaubigung handelt.

Rückverweise