JudikaturOGH

RS0027536 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1991

Eine im Sinne des § 1309 ABGB wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haftende Person kann sich nicht auf ein Selbstverschulden oder Mitverschulden des zu beaufsichtigenden Beschädigten berufen.

Rückverweise