Unregelmäßige Dienstbarkeiten können im Rahmen des § 529 ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden.
Rückverweise
…begünstigt sein (RIS Justiz RS0011562). Unregelmäßige Dienstbarkeiten können nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden (RIS Justiz RS0011617). Die Einräumung einer unregelmäßigen Servitut zu Gunsten jedermann ist anerkannt (8 Ob 622/91; SZ 41/29; SZ 50/53). Ebenso…
…und auch § 529 ABGB sieht für die persönlichen Servituten in bestimmten, dort genannten Fällen einen „Übergang” vor (vgl auch RIS-Justiz RS0011617). Für den vorliegenden Fall einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 und § 17 SpaltG bleibt demnach zu…
…im Rahmen des § 529 ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden (RIS Justiz RS0011617; Hofmann in Rummel , ABGB³ § 479 Rz 1). Gemäß § 479 Satz 2 ABGB wird aber im Zweifel vermutet, dass…