JudikaturOGH

RS0049122 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1991

Weder aus § 213 ABGB noch aus einer anderen Bestimmung ergibt sich ein Recht des Jugendwohlfahrtsträgers, die Bestellung einer dritten Person zum Sachwalter zu beantragen, auch nicht aus § 215 Abs 1 ABGB.

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