RS0028334 – OGH Rechtssatz
Die Nichtanrechenbarkeit des Arbeitslosengeldes auf die Entgeltansprüche nach § 1162 b ABGB ergibt sich schon aus den §§ 25 Abs 1 in Verbindung mit 12 Abs 8 AlVG (§ 48 ASGG).
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