Die unterlassene Antragstellung zur Fällung eines Versäumungsurteiles nach § 398 ZPO - führt nicht zum Ruhen des Verfahrens, sondern zu einem dem Ruhen ähnlichen faktischen Stillstand des Verfahrens.
…Verfahrens gestellt wurde, sondern auch ein anderer Stillstand des Prozesses (RIS Justiz RS0034778), wie etwa ein dem Ruhen ähnlicher faktischer Stillstand des Verfahrens (RIS Justiz RS0040957; R. Madl in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.01 § 1497 Rz 36; Vollmaier in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang ³ § 1497…
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