RS0075951 – OGH Rechtssatz
Auch wenn in einer nach § 20 Abs 2 UbG ergangenen Entscheidung die Unterbringung für unzulässig erklärt und zugleich aufgehoben wurde, ist über einen Rekurs gegen diese Entscheidung sachlich zu entscheiden. In einer solchen Rekursentscheidung kann nur festgestellt werden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung gegeben waren.