RS0075357 – OGH Rechtssatz
Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.