JudikaturOGH

RS0085879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2000

Voraussetzung für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach § 122 Abs 1 lit d BSVG ist, daß der (die) Versicherte am Stichtag weder selbständig noch unselbständig erwerbstätig ist und die weitere Voraussetzung des § 121 Abs 2 BSVG erfüllt ist, daß also der (die) Versicherte am Stichtag keine die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem BSVG begründende Erwerbstätigkeit ausübt (Art II Abs 7 der 8.BSVGNov).

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