JudikaturOGH

RS0042581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1997

Die Ansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen (hier: betreffend denselben Mietgegenstand) sind getrennt zu bewerten, wenn es um Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Gerichtsbesetzung, der Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder um die Beschränkung der Berufungsgründe gemäß § 501 ZPO geht.

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