Der Vermieter muss zur Fremdfinanzierung eines sonst nicht gedeckten Erhaltungsaufwandes die günstigste ihm zumutbare Variante wählen, hat sich daher auch um eine mögliche Förderung aus öffentlichen Mitteln zu bemühen.
…sich daher auch um eine mögliche Förderung aus öffentlichen Mitteln zu bemühen hat (5 Ob 64/91; 5 Ob 6/15s; RS0070224). Aus diesem Grund ist bei der Berechnung des Deckungserfordernisses – auch bei einer vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse – auf Förderungsmittel grundsätzlich Bedacht zu nehmen. Bei…
…nicht gedeckten Erhaltungsaufwands die günstigste ihm zumutbare Variante wählen muss, sich daher auch um eine mögliche Förderung aus öffentlichen Mitteln zu bemühen hat (RIS Justiz RS0070224). Bei der Errechnung des monatlichen Deckungserfordernisses im Rahmen der Mietzinserhöhung ist daher die Annuitätenkomponente zur Finanzierung des eigenen Erhaltungsaufwands mit jenem Betrag einzusetzen, der bei…
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