RS0097790 – OGH Rechtssatz
Eine Verletzung der Bestimmung des § 209 StPO kann keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO bewirken, denn § 209 StPO ist nicht in der taxativen Aufzählung des § 281 Abs 1 Z 3 StPO enthalten.
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