JudikaturOGH

RS0000594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 1991

Bei der Pfändung einer Forderung gegenüber der Bank aus einem Kontovertrag können die durch § 15 EO zu wahrenden öffentlichen Interessen schon durch die Pfändung beeinträchtigt sein, weil damit der Gemeinde die Verfügung über die angelegten Gelder entzogen wird und keineswegs klar ist, daß es sich um einen Vermögensbestandteil handelt, auf den nach § 15 EO Exekution geführt werden kann.

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