Bei einer Klage in einer Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 und 2 ASGG handelt es sich nicht um einen Fall des § 23 Abs 6 RATG idF Art XII Z 1 ZVN 1983, BGBl 1983/135, sodaß der Einheitssatz nicht doppelt zuzusprechen ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden