JudikaturOGH

RS0050149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1991

Ansprüche auf Herausgabe des Gewinns gemäß § 87 Abs 4 UrhG und der zur Vorbereitung erhobene Rechnungslegungsanspruch gemäß § 87 a UrhG können im Amtshaftungsweg nicht verfolgt werden, wenn der urheberrechtliche Eingriff durch Organe in Vollziehung der Gesetze erfolgt ist.

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