JudikaturOGH

RS0056077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juni 1991

Im Ausspruch derselben Geldbuße ungeachtet des Wegfalles eines weiteren Disziplinarvergehens kann kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 54 Abs 4 DSt erblickt werden.

Rückverweise